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REHALAX Fachschule


Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen



Vertretungsberechtigte Schulleitung::

Daniel Stakor
Leitmecke 2b | D-58706 Menden
e-Mail : stakor[at]rehalax.de

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§1 Geltungsbereich:

[1] Die nachstehenden AGB gelten für alle Verträge und sonstige Leistungen zwischen :

Anbieter:





e-Mail:
stakor[a]rehalax.de

Daniel Stakor
REHALAX Fachschule

Leitmecke 2b
D-58706 Menden

Telefon:
+43 (0) 664 - 3567555

Und den Kunden / Kundinnen:

im Folgenden und auf www.rehalax.de
auch als Teilnehmer benannt.


(2) Die Verwendung der männlichen Form innerhalb der AGB und sonstigen Regelungen dient nur der sprachlichen Vereinfachung. Daher, die AGB gelten sowohl für männliche als auch weibliche Teilnehmer und Teilnehmerinnen sowie für juristische Personen gleichermaßen.

(3) Im Falle von abweichenden Bedingungen seitens des Teilnehmers wird hiermit, seitens der REHALAX Fachschule, ausdrücklich widersprochen, sollte diesen Bedingungen unserseits nicht ausdrücklich zugestimmt worden sein.

§2 Teilnahmebedingungen:

[1] Zur Teilnahme an Ausbildungen, Lehrgängen und Einzelseminare der REHALAX Fachschule ist grundsätzlich jede Person mit vollendetem 18. Lebensjahr berechtigt. Unter dem 18. Lebensjahr bedarf es der schriftlichen Genehmigung der Erziehungsberechtigten Eltern (-teils).

[2] Es bedarf zur Teilnahme an Ausbildungen, Lehrgängen und Einzelseminare der REHALAX Fachschule keiner weiteren Voraussetzungen oder Bedingungen. Sofern diese dennoch erfor-derlich sein sollten, wird dies (z. B. in Kursbeschreibungen) gesondert ausgewiesen.

[3] Die REHALAX Fachschule behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Unterricht auszu-schliessen falls eine dringende Begründung vorliegt, die zum Ausschluss berechtigt und in Ausnahmefällen Kursanmeldungen in eigenem Ermessen unbegründet abzulehnen.

§3 Gesundheitliche Eignung:

[1] Gesundheitliche Einschränkungen sowie ansteckende Krankheiten jeglicher Art müssen bei der Anmeldung (!) angegeben bzw. im Vorfeld mit der REHALAX Fachschule besprochen werden, um mögliche Kontraindikationen während des praktischen Unterrichts auszuschliessen und einen sicheren Unterrichtsverlauf zu gewährleisten. Der Teilnehmer ist in jedem Fall zu dieser Infor-mation ausdrücklich verpflichtet. Die Nichtbeachtung dieser Informationspflicht kann, je nach vorliegendem Schweregrad, zum Ausschluss aus dem Unterricht führen.

§4 Vertragsschluss:

[1] Sämtliche, von der REHALAX Fachschule angebotenen, Kurse bzw. Kurstermine und sonstige Angebote sind freibleibend. Informationen diesbezüglich sind generell unverbindlich und stellen kein Angebot im Sinne des § 145 BGB dar.

[2] Anmeldungen des Teilnehmers zu einem Kurs der REHALAX Fachschule sind verbindlich und damit solche im Sinne des § 145 BGB. Grundlegende Voraussetzung für eine Anmledung zu einem der angebotenen Kurse ist das ordnungs- sowie wahrheitsgemäße Ausfüllen eines, dafür vorgesehenen, Anmeldeformulars auf unserer Internetseite www.rehalax.de.

[3] Bei Eingang einer Anmeldung zu einem Kurs der REHALAX Fachschule erhält der Teilnehmer eine Eingangsbestätigung seiner Kursanmeldung. Diese dient lediglich der Information über den Erhalt der Anmeldung und stellt keinen Vertragsschluss dar. Der Vertragsschluss wird erst wirksam mit der Übersendung der Teilnahmebestätigung durch die REHALAX Fachschule. Die Verbindung zwischen Eingangsbestätigung und Teilnahme-bestätigung in einem Schreiben ist möglich sofern diese im versendeten Schreiben als Eingangsbestätigung und Teilnahmebestä-tigung gekennzeichnet wurde.

[4] Die REHALAX Fachschule behält sich das Recht vor, die Adress- und Bonitätsdaten des Teil-nehmers bei einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei zu überprüfen.

§5 Anmeldung:

[1] Die Anmeldung, ob über das Anmeldeformular der Internetseite www.rehalax.de , per Mail, Telefon, Fax oder auf dem Postweg ist verbindlich. Es erfolgt ein Eintrag in die jeweilige/n Teil-nehmerliste/n worauf dem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung zugesendet wird. Durch Zusendung der Teilnahmebestätigung an den Teilnehmer kommt der Vetrag zustande.

[2] Trifft innerhalb von 7 Tagen keine Anmelde- / Teilnahmebestätigung beim Teilnehmer ein, so ist dieser gehalten, sich bei der REHALAX Fachschule darüber zu erkundigen ob seine Anmeldung eingegangen und durch einen Eintrag in die Teilnehmerliste/n berücksichtigt worden ist.

§6 Widerrufsbelehrung / Widerrufsrecht:

[1] Widerrufsrecht

Ist der Teilnehmer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, kann er seine Vertragserklärung inner- halb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) wider-rufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Rücktritt (Widerruf) ist in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) zu richten an:

REHALAX Zentralverwaltung
z. H. Daniel Stakor
Leitmecke 2b
58706 Menden
Deutschland

E-Mail: info[at]rehalax.de

[2] Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.

[3] Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben (z.B. Anmeldung 5 Tage vor Kursbeginn).

§7 Kursabsagen / Änderungen:

[1] Kursabsagen seitens der REHALAX Fachschule bleiben dem Anbieter vorbehalten, sofern diese für die Teilnehmer zumutbar sind. Vorbehalten bleiben insbesondere Kursabsagen wegen des nicht Erreichens von vorausgesetzten Mindestteilnehmerzahlen je Termin (je nach Kurs, zwischen 4 und 8 Teilnehmer). Sollte dies der Fall sein wird der Teilnehmer sofort, spätestens aber 5 Werktage vor Kursbeginn, durch die REHALAX Fachschule vom Ausfall des betroffenen Kurses in Kenntnis gesetzt. Zahlungen, die durch den Kursteilnehmer bereits geleistet wurden, werden unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche seitens des Teilnehmers bestehen nicht.

[2] Weiterhin behält sich die REHALAX Fachschule das Recht vor, bis zum Kursbeginn einen Kurs abzusagen, sollte es aus wichtigen Gründen, Krankheit oder sonstigen Gründen zum Ausfall eines Dozenten und/oder Ausbilder kommen. Zahlungen, die durch den Kursteilnehmer bereits geleis-tet wurden, werden unverzüglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche seitens des Teilnehmers bestehen nicht.

[3] Kann ein Kurs bzw. der Unterricht von einem Teilnehmer, durch Krankheit oder sonstigen Gründen, nicht wahrgenommen werden bzw. erscheint der Teilnehmer nicht zum Unterricht, so kann dieser Kurs bzw. Unterricht nicht rückvergütet werden. Bei einer Absage innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn berechnen wir 50% als Schadensersatzpauschale.

[4] Sofern keine andere Vereinbarung zwischen der REHALAX Fachschule und Teilnehmer getroffen wurde bleiben Änderungen, wie z. B. die Durchführung der Kurse durch einen anderen Dozenten bzw. Ausbilder oder die Änderung von Kursinhalten und/oder Ablaufzeiten innerhalb der laufenden Ausbildungstage, vorbehalten und stehen mithin im Ermessen der REHALAX Fachschule, sofern diese Änderungen für den/die Teilnehmer zumutbar sind. Für den Teilnehmer zumutbare Änderungen liegen insbesondere dann vor, wenn durch etwaige Änderungen das im Rahmen der Kurs-/Leistungsbeschreibung benannte Kursziel nicht gefährdet wird.

§8 Kündigung:

[1] Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Teilnahmevertrages wird ausgeschlossen.

[2] Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Recht des Anbieters zur außerordentlichen Kündigung des Teilnehmervertrages ist insbesondere dann gegeben, wenn kursausführende Dozenten ersatzlos ausfallen, mithin Ersatzdozenten nicht vorhanden sind.

§9 Zertifikate / Urkunden:

[1] Dem Teilnehmer können im Rahmen der, durch die REHALAX Fachschule veranstalteten, Kurse bzw. Ausbildungen, Lehrgänge und Einzelseminare Teilnahmenachweise in Form von Zertifikaten und/oder Urkunden ausgestellt und ausgehändigt werden. Voraussetzung hierfür ist die vorhergehende vollständige Absolvierung des jeweiligen Kurses.

[2] Durch die REHALAX Fachschule vergebene (Berufsbezeichnungen, Urkunden, Zertifikate u.ä.) stellen lediglich anbieterinterne Qualifikationen dar.

[3] Im Falle der Absolvierung eines Kurses im Bereich „Urkunde" (einfache Kursteilnahme an Einzelseminaren oder einem Lehrgang), erhält der Teilnehmer am Ende des Kurses eine s. g. Teilnahmeurkunde.

[4] Im Falle der Absolvierung eines Kurses im Bereich „Ausbildung" - erhält der Teilnehmer nach Absolvierung einer praktischen und schriftlichen Prüfung ein Zertifikat. Sofern innerhalb der Kurs-/Leistungsbeschreibung nicht anders ausgewiesen, ist die Prüfungsgebühr im Kurspreis ent-halten. Zertifikatsprüfungen können durch den Teilnehmer beliebig oft wiederholt werden.

[5] Der Anbieter weist jedoch darauf hin, dass für Wiederholungsprüfungen, soweit bei den Kurs- bzw. Leistungsbeschreibungen nicht anders angegeben, Zusatzkosten anfallen, sowie eine im Einzelfall gesonderte Vereinbarung eines erneuten Prüfungstermins notwendig ist. Die Höhe der Zusatzkosten ist der aktuellen Tabelle für Kursgebühren zu entnehmen.

[6] Ein Zertifikat ist immer im Kurspreis bereits enthalten. Der Teilnehmer kann jedoch weitere Zertifikate als Einzel- oder Gesamtnachweis gegen eine Gebühr zusätzlich bei der REHALAX Fachschule beantragen, sofern er die Voraussetzungen dafür erfüllt. Die Höhe der Zusatzgebühr ist der aktuellen Tabelle für Kursgebühren zu entnehmen.

[7] Wird ein Kurs vom Teilnehmer abgebrochen oder bei zeitweiliger Abwesenheit bzw. beim Ausschluss seitens der REHALAX Fachschule werden keine Zertifikate bzw. Urkunden erstellt.

[8] Alle Kurse vermitteln Inhalte und Fertigkeiten, die präventiv (vorbeugend) kosmetisch oder wohltuend ausgerichtet sind (Massage am gesunden Menschen). Kursbescheinigungen oder Zerti-fikate berechtigen nicht zur Erteilung oder Abrechnung von ärztlich rezeptierten Heilbehand-lungen. Die erfolgreichen Teilnehmer/innen sind nicht zur Führung der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen „Masseur/in“, „Physiotherapeut/in“ bzw. „Krankengymnast/in“ berechtigt.

§10 Haftung:

[1] Die REHALAX Fachschule haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen (nicht jedoch für freie Mitarbeiter), und zwar nach Maßgabe der folgenden Regelungen:

[1a] Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die REHALAX Fachschule bzw. durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der REHALAX Fachschule herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im Fall von Personenschäden haftet die REHALAX Fachschule unbeschränkt.

[1b] Für Schäden, die von einfachen Erfüllungsgehilfen der REHALAX Fachschule vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet diese begrenzt auf die Schäden, die bei Vertrags-schluss typisch und vorhersehbar sind.

[1c] Für leichte Fahrlässigkeit haftet die REHALAX Fachschule, sofern sie eine Pflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist („Kardinal-pflicht"). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

[1d] Für Schäden, die durch die nicht sach- und fachgerechte Ausübung von Anwendungs-demonstrationen und Übungen zwischen den Teilnehmern entstehen, haftet die REHALAX Fach-schule lediglich im Rahmen der vorbenannten Haftungsregelungen. Der Teilnehmer handelt insoweit auf eigene Gefahr und Risiko. Für ausreichende Versicherung trägt der Teilnehmer selbst Sorge.

§11 Zahlungsweisen:

[1] Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Entrichtung der für den jeweils von ihm gewählten Kurs anfallenden Teilnahmegebühr. Hinsichtlich der Zahlungsweise erfolgt eine Einmalzahlung oder Ratenzahlung in monatlichen Abständen im Voraus. Die Höhe der jeweils zu entrichtenden Gebühr (Gesamtbetrag) kann der Teilnehmer unter ww.rehalax.de bei den jeweiligen Kursange-boten einsehen bzw. dem von ihm unterzeichneten Anmeldeformular entnehmen.

[2] Die Zahlung der Teilnahmegebühr ist fällig 14 Tage nach dem Erhalt der Anmeldebestäti-gung, spätestens jedoch 14 Tage vor Kursbeginn. Bei Ratenzahlung gilt die gleiche Frist für die Zahlung der ersten Rate (Anzahlung), die weiteren Raten sind jeweils monatlich im Voraus zu zahlen, beginnend ab dem ersten Kalendermonat nach Entrichtung der Anzahlung. Jede Zahlung des Teilnehmers hat bargeldlos per Überweisung auf das Konto des Anbieters für diesem kostenfrei zu erfolgen, es sei denn, eine andere Zahlungsweise ist ausdrücklich angegeben. Für den rechtzeitigen Zahlungseingang ist der Tag der Wertstellung auf dem eben genannten Konto maßgeblich. Die Kontodaten sind der aktuellen Rechnung zu entnehmen.

[3] Befindet sich der Kunde mit Zahlung(en) fälliger Kursgebühr(en) in Verzug, ist der Anbieter zur Geltendmachung von Verzugszinsen berechtigt, wobei der Zinssatz bei Verbrauchern fünf Prozent über dem Basiszinssatz und bei Unternehmern acht Prozent über dem Basiszinssatz beträgt. Befindet sich der Kunde mit Zahlung zweier fälliger Raten in Verzug, so wird der gesamte restliche Betrag auf einmal fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Anbieter ausdrücklich vorbehalten.

[4] Ist der Teilnehmer wegen Krankheit oder eines anderen unvorhergesehenen Ereignisses an der Teilnahme an dem vereinbarten Kurstermin verhindert, entfällt hierdurch nicht die Pflicht zur Entrichtung der geschuldeten Kursgebühr. Der Teilnehmer hat den Hinderungsgrund in geeig-neter Form (z.B. ärztliches Attest) dem Anbieter unverzüglich nachzuweisen. Nach erfolgtem Nachweis wird der Anbieter dem Teilnehmer zwei neue Termine zur Teilnahme anbieten, von denen der Teilnehmer einen auswählen und wahrnehmen muss.

[5] Bei Kostenübernahme durch z.B. Arbeitsagentur, Bildungsscheck-NRW oder ähnlichem werden die normalen Seminarpreise berechnet.

[6] Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, die Ausbildung durch eine geeignete Förderstelle fördern bzw. bezuschussen zu lassen (Arbeitsagenturen / JobCenter / ESF / Bildungsprämie / Bildungs-gutschein etc.). Ob, in welcher Höhe und zu welchen Bedingungen der Teilnehmer eine Förder-ung durch die Arbeitsagenturen, JobCenter, ESF, Bildungsprämie, Bildungsgutschein etc. erhält, hängt alleine von den für den Teilnehmer zuständigen Förderstelle ab, die die Förderung genehmigen oder ablehnen können. Die Förderfähigkeit kann daher ausdrücklich NICHT durch den Anbieter garantiert werden. Auch kommt es auf die individuelle Situation des jeweiligen Teilnehmers an, ob dieser für die Arbeitsagenturen, JobCenter, ESF, Bildungsprämie, Bildungsgut-schein etc. förderfähig im Rahmen der z.B. oben angegebenen Maßnahmen ist und/oder aus-reichend Fördergelder vorhanden sind. Der Teilnehmer nimmt dieses zur Kenntnis und versichert zusätzlich, dass er die vollen Kosten der Ausbildung unabhängig einer bewilligten Förderung an den Anbieter fristgerecht zu zahlen hat. Aber auch, wenn eine Förderung zustande kommen sollte, dann jedoch die Förderstelle den Förderbetrag reduziert oder sogar komplett ablehnt, versichert der Teilnehmer, die vollen Kosten der Ausbildung selbst zu tragen.

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Geschäftsbedingungen und der Vertrag seine volle Gültigkeit. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem Interesse der Vertragsparteien entspricht. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser Bedingungen sind nur in Schriftform gültig.

Grundlage jeder wahren Verantwortung und damit der höchsten Form
von Menschenwürde bleibt es, sich darüber klar zu werden,
was das, was man tut, wirklich bedeutet.


(Max Steenbeck)